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Betriebsanweisung |
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Leitern und Tritte |
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1.
Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten mit Stehleitern,
Anlegeleitern, Mehrzweckleitern und Tritten |
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2.
Gefahren für Mensch und Umwelt |
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Absturzgefahr durch Herunterfallen,
Abrutschen oder Herunterspringen des Benutzers ·
Absturzgefahr durch Umkippen oder
Abrutschen der Leiter ·
Absturzgefahr durch die Verwendung von
nicht geeigneten Aufstiegen (z.B. Hocker, Stühle, Regale,
Getränkekisten) ·
Verletzungen durch herunterfallende
Gegenstände oder durch umstürzende Leitern |
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3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Keine ungeeigneten Aufstiege wie z.B.
Hocker, Stühle, Regale etc. verwenden. ·
Vor dem Gebrauch von Leitern und
Tritten auf Eignung und Beschaffenheit achten. Leitern und Tritte dürfen
nur zu dem Zweck benutzt werden, für die diese nach Bauart bestimmt
sind. ·
Die Betriebsanleitung des Herstellers
(Piktogramme am Holm) ist zu beachten ·
Vor der Benutzung auf einwandfreien
Zustand überprüfen è
keine schadhaften Leitern und Tritte benutzen. ·
Stehleitern nicht als Anlegeleitern
benutzen (Gefahr des Wegrutschens). ·
Anlegeleitern nur an sichere Stützpunkte
legen. Glasscheiben, Spanndrähte, senkrechte Stangen, unverschlossene
Türen, o.ä. sind keine sicheren Stützpunkte. ·
Leitern und Tritte nicht ungesichert
in Verkehrsweg aufstellen. Bei Arbeiten im Verkaufsbereich muss die Leiter
gegen Umstürzen, z.B. durch eine 2. Person gesichert werden. ·
Leitern und Tritte nicht hinter
geschlossenen Türen oder Toren aufstellen. ·
Leitern und Tritte nur auf festen
Untergrund (nicht auf Kisten, Steine, Tischen o.ä.) aufstellen. ·
Anlegeleitern müssen in der
richtigen Neigung aufgestellt werden. Sprossenanlegeleitern müssen mit
der Standfläche einen Winkel von etwa 70° bilden. ·
Bei der Benutzung von Stehleitern
darauf achten, dass die Spreizsicherung gespannt ist. ·
Beim Benutzen von Leitern nicht zu
weit hinauslehnen und Schwerpunkt beachten. Es besteht Kippgefahr bei
Missachtung. ·
Nicht von Leitern, z.B. in Regale,
übersteigen (Kippgefahr). ·
Mit dem Gesicht zur Leiter auf- und
absteigen und sich mit mind. einer Hand festhalten. ·
Bei der Benutzung von Leitern und
Tritten feste Schuhe tragen. Schuhe ohne Fersenriemen sind nicht geeignet zum
Besteigen von Leitern. ·
Keine schweren, sperrigen
Gegenstände auf der Leiter oder Tritt transportieren. ·
Leiterntransport:
(zusammengeklappte) in senkrechter Lage längs des Körpers,
längere Leitern waagerecht zu zweit ·
Von Leitern nicht abspringen,
Verletzungsgefahr beim Aufprall auf den Boden! ·
Leitern nicht auf Fahrtreppen oder
Fahrsteigen transportieren; Unfallgefahr durch Verkanten und
Hängenbleiben |
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4.
Verhalten bei störungen |
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Schadhafte Leitern und Tritte sind der
Benutzung zu entziehen. ·
Vorgesetzten
(
______ und Leiternbeauftragten (
______ informieren. |
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5.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls erforderlich den Notarzt rufen: (
0 - 112 ·
Ausgebildete Ersthelfer
verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen sind in das
Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle sind unverzüglich
dem Vorgesetzten zu melden: (
______ |
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6.
Instandhaltung |
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Instandhaltungsarbeiten
dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. ·
Leiternbeauftragter: Name __________________ ( ______ |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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